Elternbeirat

Der Elternbeirat setzt sich aus zwei Vertretern jeder Gruppe zusammen.
Diese werden zu Beginn jedes neuen Kindergartenjahres während der Elternvollversammlung von den Anwesenden gewählt.
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Interesse der Eltern zu vertreten und als Bindeglied zwischen Eltern und dem pädagogischen Personal zu agieren. Weitere Pflichten und Rechte sind gesetzlich geregelt.